Elf Schweizer Handelsverbände haben sich mit einer dringlichen Forderung an das Schweizerische Parlament gewendet. Seit mehreren Monaten sind diverse Vorstösse hängig, die endlich für gleiche und faire Bedingungen für alle Anbieter auf dem Schweizer E-Commerce-Markt sorgen sollen. Auch der Verband PBS & Grusskarten Schweiz hat die Forderung unterzeichnet.
Schweizer Unternehmen diverser Branchen sehen sich in den vergangenen Jahren zunehmend mit Wettbewerbsbedingungen konfrontiert, die sie im Vergleich zu ausländischen Marktplätzen klar benachteiligen. Ausländische Plattformen wie Temu, Shein oder Aliexpress haben in wenigen Jahren einen Umsatz von über einer Milliarde Schweizer Franken pro Jahr generiert (Stand 2024). Die Tendenz hier: klar steigend. Bis zu 500’000 Pakete kommen täglich in der Schweiz an, welche vielfach den Vorgaben der Schweiz nicht entsprechen. Die Nicht-Konformität zeigen Kontrollen durch das BAZG am 7. November oder private Tests (Stiftung Warentest vom 30. Oktober oder SVS).
Gleiche Standards müssen eingehalten werden
Dabei profitieren die Plattformen von juristischen Schlupflöchern, welche ihnen im Vergleich zur Schweizer Konkurrenz einen klaren Wettbewerbsvorteil verschaffen, weil sie sich nicht an die hiesigen Vorschriften halten müssen (Produktsicherheit, Lauterkeitsbestimmungen, Arbeits- und Umweltstandards). Die EU hat mit der Marktüberwachungsverordnung 2019/1020 und der General Product Safety Regulation bereits seit 2021 respektive 2024 wirksame Instrumente gegen unsichere Importe. Die Schweiz muss nachziehen. Der Bund soll sicherstellen, dass ausländische Online-Plattformen dieselben steuerlichen, produkt-, lauterkeits- und umweltrechtlichen Anforderungen erfüllen wie Schweizer Unternehmen.
Die Forderungen der Verbände lauten
- Sitzpflicht: Ausländische Onlinemarktplätze müssen durch die Schweizer Behörden leicht erreichbar und bei Vergehen ohne Probleme belangt werden können. Daher ist es zwingend, dass sie einen juristischen Sitz in der Schweiz haben.
- Produktesicherheit: Ausländische Onlinemarktplätze müssen im Bereich Produktesicherheit Verantwortung übernehmen. Dafür braucht es eine Anpassung des Lebensmittelgesetzes und weiteren sektorspezifischen Produktsicherheitsvorgaben (zum Beispiel Spielzeugverordnung), damit auch privat eingeführte Waren den Kontrollpflichten unterstehen. Es ist sicherzustellen, dass die Geltungsbereiche des Produktesicherheitsgesetzes PrSG, dessen sektoriellen Erlasse sowie das Produktehaftpflichtgesetz PrHG ausländische Online-Markplätze explizit mit einschliessen.
- Kontrollmöglichkeiten: Kontrollen an der Grenze sowie durch die kantonalen Lebensmittelinspektorate müssen ermöglicht und ihre Kadenz erhöht werden. Bei Bedarf soll die erhöhte Kontrolltätigkeit durch eine angemessene Abgabe pro Paket finanziert werden.
- Nachhaltigkeit: Ausländische Marktplätze sollen in der Nachhaltigkeit Verantwortung übernehmen. Hierfür braucht es eine Unterstellung der Online-Marktplätze unter die neuen Vorgaben des Umweltschutzgesetzes zur Kreislaufwirtschaft.
- Mehrwertsteuer: Die Plattformbesteuerung des MWSTG wurde per 1. Januar 2025 eingeführt. Es ist zwingend, dass die ESTV diese Entwicklung genau analysiert und bei allfälligen Schlupflöchern entsprechende Gegenmassnahmen auch tatsächlich ergreift.
Vor diesem Hintergrund bitten die unterzeichnenden Verbände das Schweizerische Parlament, dass die folgenden, teils seit 1,5 Jahren hängigen Vorstösse in der Frühjahrssession im Nationalrat traktandiert werden. Unverständlicherweise wurde ihnen bislang leider noch nicht die notwendige Dringlichkeit beigemessen.
- Motion 24.3687 (Michaud Gigon): Grosse Online-Händler mit Sitz in einem Drittstaat dazu verpflichten, eine Rechtsvertretung in der Schweiz zu bestimmen
- Motion 24.4162 (Brenzikofer): Regulierungsmassnahmen für ausländische Onlinehändler schaffen
- Motion 24.4240 (Roduit): Produktesicherheit muss auch bei der Einfuhr für den privaten Hausgebrauch gewährleistet sein
- Motionen 24.4619 bis 24.4623 (Michaud Gigon; Schneeberger; Gutjahr; Meier; Gysi): Schutz der Gesundheit bei Online-Einkäufen verbessern durch Änderung des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände

