Handelsverbände fordern: Ausländische Online-Marktplätze regulieren

Elf Schwei­zer Han­dels­ver­bän­de haben sich mit einer dring­li­chen For­de­rung an das Schwei­ze­ri­sche Par­la­ment gewen­det. Seit meh­re­ren Mona­ten sind diver­se Vor­stös­se hän­gig, die end­lich für glei­che und fai­re Bedin­gun­gen für alle Anbie­ter auf dem Schwei­zer E-Com­mer­ce-Markt sor­gen sol­len. Auch der Ver­band PBS & Gruss­kar­ten Schweiz hat die For­de­rung unterzeichnet.

Schwei­zer Unter­neh­men diver­ser Bran­chen sehen sich in den ver­gan­ge­nen Jah­ren zuneh­mend mit Wett­be­werbs­be­din­gun­gen kon­fron­tiert, die sie im Ver­gleich zu aus­län­di­schen Markt­plät­zen klar benach­tei­li­gen. Aus­län­di­sche Platt­for­men wie Temu, Shein oder Ali­ex­press haben in weni­gen Jah­ren einen Umsatz von über einer Mil­li­ar­de Schwei­zer Fran­ken pro Jahr gene­riert (Stand 2024). Die Ten­denz hier: klar stei­gend. Bis zu 500’000 Pake­te kom­men täg­lich in der Schweiz an, wel­che viel­fach den Vor­ga­ben der Schweiz nicht ent­spre­chen. Die Nicht-Kon­for­mi­tät zei­gen Kon­trol­len durch das BAZG am 7. Novem­ber oder pri­va­te Tests (Stif­tung Waren­test vom 30. Okto­ber oder SVS).

Gleiche Standards müssen eingehalten werden

Dabei pro­fi­tie­ren die Platt­for­men von juri­sti­schen Schlupf­lö­chern, wel­che ihnen im Ver­gleich zur Schwei­zer Kon­kur­renz einen kla­ren Wett­be­werbs­vor­teil ver­schaf­fen, weil sie sich nicht an die hie­si­gen Vor­schrif­ten hal­ten müs­sen (Pro­dukt­si­cher­heit, Lau­ter­keits­be­stim­mun­gen, Arbeits- und Umwelt­stan­dards). Die EU hat mit der Markt­über­wa­chungs­ver­ord­nung 2019/1020 und der Gene­ral Pro­duct Safe­ty Regu­la­ti­on bereits seit 2021 respek­ti­ve 2024 wirk­sa­me Instru­men­te gegen unsi­che­re Impor­te. Die Schweiz muss nach­zie­hen. Der Bund soll sicher­stel­len, dass aus­län­di­sche Online-Platt­for­men die­sel­ben steu­er­li­chen, pro­dukt-, lau­ter­keits- und umwelt­recht­li­chen Anfor­de­run­gen erfül­len wie Schwei­zer Unternehmen.

Die Forderungen der Verbände lauten

  • Sitz­pflicht: Aus­län­di­sche Online­markt­plät­ze müs­sen durch die Schwei­zer Behör­den leicht erreich­bar und bei Ver­ge­hen ohne Pro­ble­me belangt wer­den kön­nen. Daher ist es zwin­gend, dass sie einen juri­sti­schen Sitz in der Schweiz haben.
  • Pro­duk­te­si­cher­heit: Aus­län­di­sche Online­markt­plät­ze müs­sen im Bereich Pro­duk­te­si­cher­heit Ver­ant­wor­tung über­neh­men. Dafür braucht es eine Anpas­sung des Lebens­mit­tel­ge­set­zes und wei­te­ren sek­tor­spe­zi­fi­schen Pro­dukt­si­cher­heits­vor­ga­ben (zum Bei­spiel Spiel­zeug­ver­ord­nung), damit auch pri­vat ein­ge­führ­te Waren den Kon­troll­pflich­ten unter­ste­hen. Es ist sicher­zu­stel­len, dass die Gel­tungs­be­rei­che des Pro­duk­te­si­cher­heits­ge­set­zes PrSG, des­sen sek­to­ri­el­len Erlas­se sowie das Pro­duk­te­haft­pflicht­ge­setz PrHG aus­län­di­sche Online-Mark­plät­ze expli­zit mit einschliessen.
  • Kon­troll­mög­lich­kei­ten: Kon­trol­len an der Gren­ze sowie durch die kan­to­na­len Lebens­mit­tel­in­spek­to­ra­te müs­sen ermög­licht und ihre Kadenz erhöht wer­den. Bei Bedarf soll die erhöh­te Kon­troll­tä­tig­keit durch eine ange­mes­se­ne Abga­be pro Paket finan­ziert werden.
  • Nach­hal­tig­keit: Aus­län­di­sche Markt­plät­ze sol­len in der Nach­hal­tig­keit Ver­ant­wor­tung über­neh­men. Hier­für braucht es eine Unter­stel­lung der Online-Markt­plät­ze unter die neu­en Vor­ga­ben des Umwelt­schutz­ge­set­zes zur Kreislaufwirtschaft.
  • Mehr­wert­steu­er: Die Platt­form­be­steue­rung des MWSTG wur­de per 1. Janu­ar 2025 ein­ge­führt. Es ist zwin­gend, dass die ESTV die­se Ent­wick­lung genau ana­ly­siert und bei all­fäl­li­gen Schlupf­lö­chern ent­spre­chen­de Gegen­mass­nah­men auch tat­säch­lich ergreift.

Vor die­sem Hin­ter­grund bit­ten die unter­zeich­nen­den Ver­bän­de das Schwei­ze­ri­sche Par­la­ment, dass die fol­gen­den, teils seit 1,5 Jah­ren hän­gi­gen Vor­stös­se in der Früh­jahrs­ses­si­on im Natio­nal­rat trak­tan­diert wer­den. Unver­ständ­li­cher­wei­se wur­de ihnen bis­lang lei­der noch nicht die not­wen­di­ge Dring­lich­keit beigemessen.

 

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